Waldkindergarten-Arbeitsgemeinschaft
Niedersachsen-Süd |
Hallo,
Ist es möglich, ein Kind unter drei Jahren über eine
Sondergenehmigung im Waldkindergarten aufzunehmen?
Vielleicht auf Anraten des Kinderarztes oder sogar auch des Jugendamtes?
Die Fragestellerin möchte nicht genannt
werden…
Antworten:
Hallo,
abgesehen von den rechtlichen Bestimmungen in diesem Fall finde ich es
persönlich nach 13 Jahren Walderfahrung nicht vertretbar, einem unter
3-jährigen Kind z. B. den kalten. nassen Winter im Wald für mindestens 4
Stunden zuzumuten. Welcher Kinderarzt empfiehlt so etwas???
Außerdem müssen diese Kleinen ja häufig auch noch gewickelt werden. Das lehnen
wir für uns rigoros ab, allein vom hygienischen Gesichtspunkt her, den wir
nicht zufrieden stellend lösen können im Wald.
Wir können, müssen und wollen uns nicht wirklich allen gesellschaftlichen
Anforderungen unterordnen. Für ein so kleines Kind ist es ohnehin schon
schwierig, von den Eltern auf Zeit getrennt zu sein. So benötigt es meiner
Meinung nach einen unbedingten, auf seine Entwicklungsstufe zugeschnittenen
Schon- und Schutzraum, um sich geborgen zu fühlen.
Was wir in Ausnahmefällen schon mal gemacht haben, ist, ein Kind wenige Wochen
vor seinem 3. Geburtstag aufzunehmen, da dieser Zeitraum rechtlich O.K. ist und
unter "Hospitation" laufen kann. Aber selbst da muss man genau
schauen, ob es dem Kind wirklich gerecht wird.
Gruß, Beate Kynast,
Waldkiga Bad Münder
Hallo,
Kinder unter 3 Jahren
sind laut unserem Waldkonzept und laut der Genehmigung/Betriebserlaubnis des
Kultusministeriums (schriftlich und zu Beginn genehmigt) NICHT aufzunehmen!!!
Ich stehe voll dahinter
und denke, dass die Kleinen einfach noch nicht so weit sind - sei es
sprachlich, motorisch, verständnisvoll, (Windelkinder?), Kälte empfindlich,
bereit zur Trennung und noch einiges anderes, …
Klar - jedes Kind ist
verschieden, trotzdem sollten wir die Grenze einhalten - denn nicht umsonst
kämpfen wir um diesen Kind-Personal-Schlüssel!!!! (siehe gerade jetzt:
Initiative zur Verbesserung des Personalschlüssels bei den „Hauskindergärten“
und Krippen)
Wir haben bei uns zum
Start des Waldkindergartens eine Ausnahme gemacht, in Form von 20 Tagen später
Geburtstag als Kindergartenstart. Aber auch nur, weil wir dachten, ein
gemeinsamer Anfang wäre besser als ein verzögerter, wo sich die Gruppe schon
gefunden hatte und das Wetter sich verschlechtert!!! Individuell gesehen hat
das Kind dies sehr gut mitgemacht.
Dies wurde mit dem
Träger, dem Kultusministerium und dem aus dem Landkreis für Kindergärten
zuständigem Herrn aber vorher abgesprochen, damit wir rechtlich gesehen auch
keine Schwierigkeiten mit dem GUV bekommen.
Sollte da etwas passiert
sein, wäre das Kind nicht versichert, da es der Betriebserlaubnis
widerspricht!!!
Mandy Bolze,
Waldkindergarten
„Waldmäuse“
Hallo!
Ich war
gerade dabei, meine Antwort zu formulieren, da erreichten mich die Antworten
auf Deine Frage von Beate Kynast und von Mandy Bolze.
GENAU SO hätte ich auch geantwortet. Vondaher ist
nichts mehr hinzuzufügen.
Wer schon einmal so ein Kleines im Winter erlebt hat, wie es vor Kälteschmerz
weint und schreit und auch nicht mehr dazu gebracht werden kann, sich zu
bewegen, weil einfach die Einsicht fehlt, wird das sicher genau so sehen…
Andreas Niesel
Hallo,
auch bei uns ist/war dies ein Thema, da wir einige 2-jährige hatten und
haben... und damit die Frage: Wie regelt man dies?
Folgendes: Das Kultusministerium sagt eindeutig NEIN. Kinder erst ab dem
3. Geburtstag, vorher nicht! Um die Kinder nicht zu verlieren, haben wir intern
folgende Regelung:
Kinder, die nach den Sommerferien innerhalb des nächsten Monats 3 Jahre alt
werden, dürfen 2 Tage mitlaufen, Kinder, die bis zu den Herbstferien 3 Jahre
alt werden 1-mal. Und zwar als Schnupperkinder, in Begleitung der Eltern.
Dazu haben wir folgendes Schreiben aufgesetzt, das die Eltern unterschreiben:
Informationen für
Schnupperkinder und Besucher des „Waldkindergarten Friedeburg“:
Definition:
Schnupperkinder: sind Kinder, die mit Anwartschaft auf einen Kindergartenplatz
den Kindergarten besuchen
Besucherkinder: besuchen den Kindergarten mit Wissen und ausdrücklichem
Einverständnis der Erziehungsberechtigten
·
Termine für
Schnupper-/Besuchertage müssen frühzeitig bei den Erzieherinnen angemeldet
werden.
·
für die Zeit des
Besuchs und „Schnupperns“ besteht von Seiten des „Waldkindergarten Friedeburg“
kein Versicherungsschutz (Haftpflichtversicherung) für das
Besuchs-/Schnupperkind.
·
Schnupperkinder unter
drei Jahren dürfen nur in Begleitung eines Elternteils den Waldkindergarten
besuchen. Die Aufsichtspflicht liegt dann ausschließlich in der Verantwortung
der das Kind begleitenden Person.
·
während der
Waldkindergartenzeit besteht eine Schweigepflicht der begleitenden Person
gegenüber Dritten. Die begleitende Person verpflichtet sich, keine persönlichen
Daten, Zahlen oder Beobachtungen, die sie in der Kindergartenzeit über andere
Kinder gemacht hat, an Dritte weiterzugeben.
Hiermit
bestätige ich, von obigen Informationen Kenntnis genommen zu haben und erkläre
mich damit einverstanden.
___________________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift der
Erziehungsberechtigten/Begleitperson
... man kann auch einen Zeitraum des Schnupperns eintragen.
Ich
hoffe, wir haben ein bisschen weitergeholfen,
liebe Grüße vom Waldkindergarten Friedeburg,
Meike Teten
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Verantwortlich f. d. Gestaltung: Andreas Niesel, Sehnde, eMail: a.niesel@t-online.de