Auf
Baumstämmen klettern: Aufsichtspflichtverletzung! |
Passiert
war Folgendes:
Die Erzieherinnen waren mit 15 Kindern in
den Wald gegangen. Am Wegesrand lag ein großer, frisch gefällter Baumstamm.
Dieser war augenscheinlich nicht gegen Wegrollen gesichert. Dennoch ließen die
Erzieherinnen die Kinder auf dem Stamm balancieren. Dieser setzte sich in
Bewegung und löste die Katastrophe aus: Ein Kind wurde getötet.
Der Richter kam – auch nachdem 2 Gutachter gehört worden waren – zu dem
Ergebnis, dass die Gefahr für die Erzieherinnen erkennbar gewesen sei. Sie
hätten die Kinder daher nicht auf den Baumstamm klettern lassen dürfen.
Es sei daher von einer Verletzung der Aufsichtspflicht und einer
Verantwortlichkeit für den Tod des Kindes auszugehen.
Kommentar:
Der Richter hat hier bei der Strafzumessung
auch berücksichtigt, dass die beiden Erzieherinnen aufgrund dieses Vorfalls
wohl ihres Lebens nicht mehr froh werden.
Ihr
solltet diese Geschichte im Hinterkopf behalten und dafür sorgen, dass Ihr die
Kinder Eurer Einrichtung nicht auf gefällten Baumstämmen herumklettern lasst.
Es ist einfach zu gefährlich.
Quelle: Verlag PRO Kiga, R. Frings, Theodor-Heuss-Str. 2-4, 53177 Bonn
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